Mit der Veröffentlichung der DIN 6868-162 „Sicherung der Bildqualität in röntgendignostischen Betrieben – Teil 162: Abnahmeprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie“ im Juni 2013, sowie der DIN 6868-14 „Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben – Teil 14: Konstanzprüfung nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie“ im Juni 2015 sind, nach einer jeweiligen Übergangsfrist von 6 Monaten, diese Normen bei Neuinbetriebnahmen anzuwenden.